Allgemeine Geschäftbedingungen

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden AGBs gelten für alle von Rezeptor Film durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend vor Auftragsbestätigung widersprochen wird.

§2 Urheberrechtshinweise

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Rezeptor Film ist berechtigt, sämtliche erstellten Werke in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form zu Werbezwecken für den eigenen Betrieb uneingeschränkt zu nutzen und zu veröffentlichen.
4. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung der Werke zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen.
5. Jede über Ziffer 4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist kostenpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Rezeptor Film.
6. Veränderungen der Werke zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rezeptor Film gestattet. Auch dürfen die Werke nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, gefilmt oder anderweitig als Motiv genutzt werden.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
8. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe von durch Rezeptor Film geschaffene Werke kann nach separater, ausdrücklicher Vereinbarung gestattet werden.
9. Zur Darstellung der Rezeptor Film-Website in fremden Frames ist eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Rezeptor Film erforderlich.

§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zusätzlich entstehende Kosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
2. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle vereinbarten Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
3. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen bar ohne Abzug.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum von Rezeptor Film.
5. Nach Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des vereinbarten Bruttopreises zu zahlen. Die Aufnahme der Arbeiten durch Rezeptor Film beginnt umgehend nach Geldeingang.
6. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
7. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Rezeptor Film behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§4 Haftung

1. Rezeptor Film verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und ihr überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays und Layouts sorgfältig zu behandeln.
2. Rezeptor Film verpflichtet sich, aufgenommene Daten sorgfältig aufzubewahren. Sie ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Bilddateien nach Abschluss des Auftrags zu vernichten.
3. Rezeptor Film verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.
4. Rezeptor Film haftet für die Beständigkeit und Dauerhaftigkeit des Trägermediums nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Datenträgermaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Besteller entstehen.
5. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Rezeptor Film haftet für eigenes Verschulden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Werke schriftlich durch den Auftraggeber geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Rezeptor Film.

§5 Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, Rezeptor Film übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach drei Werktagen ab, ist Rezeptor Film berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Rezeptor Film verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§6 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Überlässt Rezeptor Film dem Auftraggeber mehrere Werke zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Werke kann Rezeptor Film, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt Rezeptor Film dem Auftraggeber Werke aus ihrem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Werke binnen vier Wochen nach Eingang beim Auftraggeber zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Werke trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann Rezeptor Film eine Blockierungsgebühr verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Werke kann Rezeptor Film, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Rezeptor Film nicht zu vertreten hat wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Rezeptor Film auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Rezeptor Film kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Rezeptor Film auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Rezeptor Film bestätigt worden sind. Rezeptor Film haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§7 Datenschutz

1. Durch den Besuch der Rezeptor Film-Website können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
2. Rezeptor Film weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
3. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn Rezeptor Film hat zuvor eine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Rezeptor Film und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
4. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Rezeptor Film verpflichtet sich alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden nicht an externe Dritte weitergegeben.

§8 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Rezeptor Film.
2. Der Geschäftssitz von Rezeptor Film gilt als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01. Januar 2016